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   VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203   

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VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203 (https://dejure.org/2011,68788)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.03.2011 - Au 7 S 11.203 (https://dejure.org/2011,68788)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. März 2011 - Au 7 S 11.203 (https://dejure.org/2011,68788)
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  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 - 11 CS 11.36; vom 4.3.2009 - 11 CS 08.1958; vom 31.1.2007 - 11 CS 06.1923).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011, a.a.O.; vom 4.3.2009, a.a.O.; vom 31.1.2007, a.a.O.).

    Die jüngste Alkoholfahrt vom 21. März 2010 ist hier gewichtig genug, um die Berücksichtigung der früheren Alkoholfahrt vom 24. November 1997, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis stattgefunden hat, zu rechtfertigen, da sich darin eben die Fortsetzung eines bereits vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begonnenen Fehlverhaltens zeigt (vgl. BayVGH vom 24.7.2007 - 11 CS 07.1533; vom 29.11.2007 - 11 CS 07.1976; vom 26.3.2008 - 11 CS 08.246; vom 4.3.2009 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.02.2011 - 11 CS 11.36

    Ungenügende Beschwerdebegründung

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 - 11 CS 11.36; vom 4.3.2009 - 11 CS 08.1958; vom 31.1.2007 - 11 CS 06.1923).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011, a.a.O.; vom 4.3.2009, a.a.O.; vom 31.1.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545

    Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Die Zwangsgeldandrohung hat sich mit der Ablieferung des Führerscheins erledigt (BayVGH vom 7.1.2009 - 11 CS 08.1545).

    Eine Feststellung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zum einen schon unzulässig, zum anderen besteht auch kein Feststellungsinteresse, denn es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsgegner nach der Vorlage des Führerscheins und der Eintragung des Sperrvermerks das Zwangsgeld noch hätte vollstrecken wollen oder dies zukünftig tun würde (BayVGH vom 7.1.2009 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 - 11 CS 11.36; vom 4.3.2009 - 11 CS 08.1958; vom 31.1.2007 - 11 CS 06.1923).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011, a.a.O.; vom 4.3.2009, a.a.O.; vom 31.1.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69

    Forderung nach einem ärztlichen Gutachten; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholtest;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BayVGH vom 5.6.2009 - 11 CS 09.69; BVerwG vom 9.6.2005 - 3 C 25/04).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Der Umstand, dass die auf Seite 5/6 des Bescheids angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH vom 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 11 CS 08.246

    EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Die jüngste Alkoholfahrt vom 21. März 2010 ist hier gewichtig genug, um die Berücksichtigung der früheren Alkoholfahrt vom 24. November 1997, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis stattgefunden hat, zu rechtfertigen, da sich darin eben die Fortsetzung eines bereits vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begonnenen Fehlverhaltens zeigt (vgl. BayVGH vom 24.7.2007 - 11 CS 07.1533; vom 29.11.2007 - 11 CS 07.1976; vom 26.3.2008 - 11 CS 08.246; vom 4.3.2009 - a.a.O.).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 - 11 CS 11.36; vom 4.3.2009 - 11 CS 08.1958; vom 31.1.2007 - 11 CS 06.1923).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2010 (Rechtssache Frank Scheffler Az. C-334/09) seine Rechtsprechung bestätigt und nochmals klargestellt, dass der Mitgliedsstaat des ordentlichen Wohnsitzes des Inhabers eines in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über u.a. Entzug der Fahrerlaubnis (Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 EWG) nur dann auf den Inhaber des ausländischen EU-Führerscheins ausüben darf, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fahreignung des Betroffenen aufgrund seines Verhaltens nach dem Erwerb seines ausländischen EU-Führerscheins in Frage zu stellen ist.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BayVGH vom 5.6.2009 - 11 CS 09.69; BVerwG vom 9.6.2005 - 3 C 25/04).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • VGH Bayern, 29.11.2007 - 11 CS 07.1976
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